Haftstrafe für Bilanzfälschung

Zwei ehemalige Vorstände des Computerspieleentwicklers Phenomedia, bekannt durch das Moorhuhnspiel, wurden wegen Bilanzfälschung und Untreue zu Haftstrafen verurteilt.

Der Ex-Finanzvorstand wurde zu drei Jahren und der Ex-Chef/-Vorstandssprecher zu drei Jahren und 10 Monaten verurteilt. Über Geldstrafen haben die Zeitungen noch nicht berichtet.

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5 Kommentare zu “Haftstrafe für Bilanzfälschung”

  1. Selber schuld würde ich sagen. Also sorry aber es ist doch so, dass man den Staat nicht hintergehen sollte. Jeder kann sich einen Steuerberater suchen und sich von diesem beraten lassen. Was mich allerdings wundert, bei der größe eines Geschäfts, muss doch eigentlich ein Steuerberater da sein. Hat der sie dann schlecht beraten und die Bilanz falsch erstellt oder waren die wirklich selbst daran schuld? Also irgendwie klingt die Geschichte wirklich sehr komisch. Aber naja..

  2. Naja, die Bilanz und GuV muss von keinem Steuerberater erstellt werden. Man kann diese auch alleine erstellen. 😉 Allerdings leistet sich eine Aktiengesellschaft sicherlich einen Finanzbuchhalter, der alle Geschäftsvorgänge in der Finanzbuchhaltung im Sinne seines Chefs abbildet. Zudem wird ein Steuerberater bei der Erstellung der Steuererklärungen zu Rate gezogen. Bei einer börsennotierten Aktiengesellschaft gibt es natürlich Aktionäre und einen Aufsichtsrat, der von den Aktionären gewählt wird. Dieser setzt Wirtschaftsprüfer ein, die den von der Gesellschaft erstellten Jahresabschluss überprüft.

    Der Vorstand der Gesellschaft hat offensichtlich mit den manipulierten Buchungen einige Leute getäuscht und konnte damit der Öffentlichkeit unrichtige Informationen vermitteln und damit den Atienkurs der Gesellschaft beeinflussen.

    Es ist schon ein Unterschied, ob man X Millionen Umsatz meldet oder gar keinen…

  3. Tja, fragt sich, ob es am fehlenden Steuerberater lag oder nicht eher doch an der kriminellen Energie. Wenn ersteres das Problem war, dann sieht das allerdings arg aus, eine gute Steuerkanzlei zu finden ist ja nun wirklich kein großes Ding.

  4. Ich glaube kaum, dass es am fehlendem Steuerberater liegen könnte.

    Auch zu den Zeiten des Neuen Marktes mussten Börsenprospekte & Co. erstellt werden. Hierfür wird von den Börsenneulingen meist externes Beratungknowhow eingekauft.

    Die Jahresabschlüsse der an der Börse gehandelten Aktiengesellschaften müssen von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft testiert werden. Daher kann das Fehlen eines Steuerberaters, der den Abschluss erstellt hätte, kaum der Grund für die Unstimmigkeit sein können.

    Zudem berät der Steuerberater meist in Steuerangelegenheiten. Ein Finanzbuchhalter hingegen bucht die Geschäftsvorfälle …

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