Zitat aus: Berufsziel Steuerberater / Wirtschaftsprüfer

In einem der Aufsätze geschrieben von Herrn RA/StB Wolfgang Richter von RP Richter & Partner, München, habe ich die folgende lustige Einleitung lesen dürfen:

„Steuerberater und Wirtschaftsprüfer genießen nicht generell höchstes Ansehen. Sie werden häufig als kopflastige Zahlenmenschen, Technokraten, gar „Erbsenzähler„, die Wirtschaftsprüfer als „kostenpflichtige Belästigung“ abgetan und entsprechend dieser Einschätzung knallhart zu marktaktuellen Tiefstpreisen eingekauft.“

Weiterhin wird in dem Buch die Prüfung zum Wirtschaftsprüfer als eine der schwersten Berufsprüfungen in Deutschland angesehen. Wie man sieht, ist es in Deutschland nicht ganz einfach, ein Berufsträger der „Erbsenzähler“ und „kostenpflichtigen Belästiger“ zu werden.

Ich selbst kann zwar bei der Wirtschaftsprüfer-Prüfung nicht mitreden, habe mich allerdings auf die Steuerberater-Prüfung über ein Jahr vorbereitet und habe diese erfolgreich bestanden. Aus gutem Grund steht weder in dem Zeugnis über die bestandene Prüfung noch in der Bestellungsurkunde eine Note. Bei den Steuerberaterprüfungen liegt meist die Durchfallqoute bei ca. 45%. Die durchschnittliche Bestehensnote der schriftlichen Prüfung wird wahrscheinlich bei 4,?? liegen. Die Note der mündlichen Prüfung wird nicht bekannt gegeben. Der Durchschnitt aus beiden Noten muss allerdings besser als 4,14 sein um zum Steuerberater bestellt zu werden.   

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2 Kommentare zu “Zitat aus: Berufsziel Steuerberater / Wirtschaftsprüfer”

  1. Stimmt, die Prüfung ist nicht ganz ohne – ich würd eher sagen ziemlich happig. Erbsenzähler – Ok, das gehört halt mal zum Job – ein ungefähr oder grob geschätzt gibts da halt mal nicht.

  2. Dafür wird in den IDW Standarts meist von „hinreichender“ Sicherheit für das Urteil eines Wirtschaftsprüfers geschrieben.

    Im Bestätigungsvermerk geben die Wirtschaftsprüfer bekannt, dass der Abschluss der jeweils geprüften Firma im wesentlichen nicht falsch ist. Die angenommene Wesentlichkeit für den Abschluss, die Toleranzwesentlichkeit, die Wesentlichkeit je Prüfungsart etc. sowie die Nichtaufgriffsgrenze werden allerdings im Prüfungsbericht nicht bekannt gegeben … Die Schätzungen der Gesellschaft werden ebenfalls beurteilt und sofern plausibel, beibehalten … 😉

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