Verdeckte Gewinnausschüttung

Was versteht man unter einer verdeckten Gewinnausschüttung?

Der Gesellschafter kann mit seiner Gesellschaft Verträge abschließen. Er könnte mit der Gesellschaft für eine Leistung ein überhöhtes Entgelt vereinbaren. Damit würde auf Ebene der Gesellschaft der Aufwand als Betriebsausgabe behandelt und der Besteuerung nicht unterliegen. Wird eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) festgestellt, so wird der überhöhte Betrag wie eine Gewinnauschüttung behandelt und der Besteuerung in der Gesellschaft unterzogen.

Definition komprimmiert: Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrages im Sinne des § 4 Abs. 1 S. 1 EStG auswirkt und nicht auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss beruht.

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