Vorweggenommene Erbfolge

Was versteht man unter vorweggenommener Erbfolge?

Unter vorweggenommener Erbfolge wird die Vermögensübertragung unter Lebenden mit Rücksicht auf die künftige Erbfolge verstanden.

Abhängig davon ob und in welcher Art vom Vermögensübernehmer eine Gegenleistung erbracht wird, liegt entweder eine unentgeltliche oder teilentgeltliche Übertragung vor. Bei einer Teilentgeltlichen Übertragung ist die Gegenleistung geringer als der Wert des übertragenen Vermögens.

Sofern die Leistung und Gegenleistung wie unter Fremden nach kaufmännischen Gesichtspunkten abgewogen ist, liegt eine vollentgeltliche Veräußerung und keine vorweggenommene Erbfolge vor.

Ähnliche Artikel:

  • Teilentgeltlichkeit Was bedeutet, wenn etwas „teilentgeltlich“ erworben wurde? Es bedeutet, dass die Leistung und die Ge…
  • Verdeckte Gewinnausschüttung Was versteht man unter einer verdeckten Gewinnausschüttung? Der Gesellschafter kann mit seiner Gesel…
  • Mal wieder ein witziger Vertipper im Handelsblatt Offensichtlich gibt es in der Online-Ausgabe des Handelsblatts imer wieder Stellen, die für den Lese…
  • Aktivtausch Was ist ein Aktivtausch? Ein Aktivtausch liegt vor, wenn aufgrund von einem Geschäftsvorfall sich de…
  • Verdeckte Einlage Wann liegt eine verdeckte Einlage vor? Eine verdeckte Einlage liegt vor, wenn ein Gesellschafter ode…

Loading

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert