Was sind weiße Einkünfte?

Was sind „weiße Einkünfte“?

Der Begriff „weiße Einkünfte“ impliziert, dass es „schwarze Einkünfte“ und somit auch „Schwarzgeld“ gibt. Unter schwarzen Einkünften werden meist Einkünfte bezeichnet, die an dem Staat vorbei erzielt werden und somit der Besteuerung nicht unterzogen worden sind.

Da die Besteuerung zu Einnahmen des Staates und somit zur Sicherung des Staates notwendig sind, wird das Vorbeischleusen der Einkünfte am Staat vorbei als Steuerhinterziehung bezeichnet und vom Staat auf Grundlage von Gesetzen bestraft.

Unter „weißen Einkünften“ wird wiederum das Gegenteil verstanden. Wenn Einkünfte aufgrund von Gesetzeslücken der Besteuerung nicht unterliegen, werden diese als „weiße Einkünfte“ bezeichnet. Etwas derartiges kann passieren, wenn aufgrund von zwischen Staaten abgeschlossenen DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) eine in einem Staat erzielte Einkunft in keinem der beiden Staaten der Besteuerung unterliegt.

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2 Kommentare zu “Was sind weiße Einkünfte?”

  1. wenn mir jetzt noch jemand aufzählt welche staaten dieses Doppelbesteuerungsabkommen haben würde ich mich freuen und wahrscheinlich gleich mal eine staatsbürgerschaft beantragen 😀

  2. Das wäre schon eine Beratung. Als Steuerberater bin ich natürlich an das Steuerberatungsgesetz gebunden, da ich bei bestimmten Beratungsansätzen auch haften muss. Daher die Antwort ganz allgemein:

    Ich kann Sie allerdings beruhigen. In den Muster-DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) gibt es meist eine Rückfallklausel. D.h. wenn die Einkunft in keinem Staat der Besteuerung unterzogen werden sollte, fällt das Besteuerungsrecht dem Staat zu, in dem der steuerpflichtige Bürger nach § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG (Einkommensteuergesetz) unbeschränkt steuerpflichtig ist.
    Aus steuerlichen Gründen auszuwandern kann sich daher nur für vermögende Personen lohnen, die nur noch von Zinseinkünften leben, sowie für Sportler und Künstler, die ihr Einkommen weltweit erzielen.

    Die Einkünfte in ein anderes Land ganz unauffällig gezielt zu verschieben , um evtl. in den Genuss der weißen Einkünfte zu kommen, kann außerdem seitens der Finanz-verwaltung als Gestaltungsmißbrauch nach § 42 AO (Abgabenordnung) verstanden werden.

    Ganz theoretisch gibt es wohl die weißen Einkünfte. 😉

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