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Offenlegung – kann man die umgehen?

In diesem Jahr wird es für viele Kapitalgesellschaften ernst. Sie müssen Ihre Jahresabschlüsse auf dem elektonischen Weg dem Bundesanzeiger zur erfügung stellen.

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HGB-Welt: Verrechnungsverbot

Gemäß dem § 246 Abs. 2 HGB dürfen Posten der Aktivseite mit Posten der Passivseite nicht verrechnet werden.

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