Berufspflichten des Steuerberaters

Welche Berufspflichten hat der Steuerberater?

Nach § 57 Abs. 1 StBerG muss der Steuerberater seinen Beruf unabhängig, eigenverantwortlich, gewissenhaft, verschwiegen und unter Verzicht auf berufswidrige Werbung ausüben.

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