Es kommt häufig vor, dass man im Internet nach etwas sucht und auf einer Seite landet, auf der man das Versprechen findet, nach der Anmeldung an die gewünschten Informationen zu gelangen. Manchmal wird allerdings das „Kleingedruckte“ überlesen oder gar nicht gelesen. In diesem Kleingedrucktem wird plötzlich von Kosten gesprochen, die mit der Nutzung der Seite nach einer Widerrufsfrist anfallen. Nach genau 14 Tagen erfolgt das böse Erwachen. Via Mail wird einem die Rechnung für die Nutzung präsentiert.
Natürlich fühlt sich jeder getäuscht, dem die Kosten nicht bewußt gewesen sind. Insbesondere fallen auf derartige Fallen Kinder und Jugendliche, die nach Hausaufgabenhilfe und anderen nützlichen Informationen suchen.
Manchmal soll das Nichtreagieren auf die Rechnungen, die folgenden Mahnungen und Drohungen dazu führen, dass der Betreiber des Angebots von der Eintreibung der Gebühren Abstand nimmt. Doch manchmal geht es ohne ein vernünftiges Schreiben an den Betreiber nicht voran.
Wer eine Rechtsschutzversicherung sein eigen nennt, der kann in diesem Fall ganz locker seinen Anwalt aufsuchen. Dieser kümmert sich um den Fall. Oft hilft aber auch den Namen der Seite und evtl. einen Zusatz wie „Abo“ oder „Abo Abzocke“ bei seiner Suchmaschine als Suchbegriff einzusetzen. Sollte das Angebot schon einige Zeit im Internet verfügbar sein, so finden sich Geschädigte in diversen Foren. Diese bringen nicht nur ihre Wut zum Ausdruck, sondern geben einem auch Tipps zum weiteren Vorgehen.
Sehr nützlich finde ich auch die Seite, auf der Herr Rechtsanwalt Sascha Kremer einige Textbausteine veröffentlicht, die für ein entsprechendes Schreiben verwendet werden dürfen.
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Endlich mal eine gute Entscheidung in Sachen Abo-Fallen des Amtsgericht Gummersbach: http://www.ratgeberrecht.eu/internet-aktuell/kostentransparenz-bei-abo-fallen-im-internet.html