Google Chrome AGB

Google Chrome
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Nachdem der Web-Browser gastartet ist und von vielen Seiten gelobt wurde, haben auch einige Leute Tatsachen entdeckt, die Google noch nachbessern muss. In den Allgemeinen Geschäfstbedingungen also in den sogenannten EULA schreibt Google, dass man mit der Nutzung des Browsers „unbefristete, unwiderrufliche, weltweit gültige, unentgeltliche und nicht exklusive Lizenz“ an allen übermittelten, eingestellten oder angezeigten Inhalten Google einräumt.

Damit hat Google auch alle Ehre sich als die größte Internetdatenkrake.

Die Kritik hat Google in den USA allerdings schnell angenommen und nachgebessert. Jetzt ist in den Nutzungsbedingungen der folgende Passus zu lesen: „Das Urheberrecht sowie sämtliche anderen Rechte, die Sie hinsichtlich Ihrer mithilfe der Services übermittelten, eingestellten oder angezeigten Inhalte bereits besitzen, verbleiben in Ihrem Besitz.“

Golem berichtet, dass Google auch die deutschen Nutzungsbedingungen schnellst möglich überarbeiten möchte.

In den deutschen Google Nutzungsbedingungen heißt es immer noch:

Sie erkennen an, dass diese Lizenz Google dazu berechtigt, die Inhalte anderen Unternehmen, Organisationen oder Personen zugänglich zu machen, die mit Google zum Zweck der Bereitstellung syndizierter Services zusammenarbeiten, sowie die Inhalte im Rahmen der Bereitstellung solcher Services zu nutzen.

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