Offensichtlich mahnt StudiVZ betreiber, die das Kürzel VZ in Ihren Domainnamen nutzen ab. Es gäbe Verwechlungsgefahren, die die Firma nicht hinnehmen kann. Deshalb wurden einem Spiegelartikel nach die Studenten aus Münster, die eine Seite für Ihrer Erstsemester gebastelt haben und wohl unter der Domain ErstiVZ verlinkt haben, eine Abmahnung mit einer Kostennote von EUR 2.080 erhalten. Bald werden vielleicht Leute auf die Idee kommen sich Marken aus dem Anbkürzungsverzeichnis registrieren zu lassen um später ahnungslosen Leuten dann auf die Nerven zu gehen. Ich finde, dass StudiVZ recht unbedacht mit Kanonen auf Spatzen schießt, statt sich auf die Stärken zu konzentrieren. Vielleicht tut dem Portal eine starker Konkurrent, dr in den deutschen Markt bald eintreten wird und dessen Name Facebook ebenfalls nicht unbekannt ist, auch mal gut ….
StudiVZ mahnt Seitenbetreiber ab
Gelesen: 1028 · heute: 4 · zuletzt: 31. January 2012
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