Eine Änderung in Verbindung mit der Riester-Rente möchte ich erwähnen:
Es geht um die Provisionserstattung seitens der Vermittler:
Als Anreiz für den Abschluss einer Riester-Rente zahlen manche Vermittler einen Teil ihrer Provision an den Arbeitnehmer aus. Um den hohen Aufwand zu vermeiden sollen diese Einkünfte ab de jahr 2009 als sonstige Einkünfte deklariert werden. Der Aufwand für den Riester-Vertrag wird dagegen in voller Höhe anerkannt.
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