Mit welchem Betrag haftet der Kommanditist im Falle einer Insolvenz?
Man muss zwischen der Hafteinlage und der Pflichteinlage unterscheiden.
Die Hafteinlage wird gem. § 171 HGB im Handelsregister eingetragen und ist die maximale Haftsumme.
Die Pflichteinlage ist die im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Kapitalzuführung, die höher als die Hafteinlage sein kann.
Sofern die Pflichteinlage niedriger als die Hafteinlage ist, haftet der Kommanditist nach Außen ebenfalls für die Differenz.
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