Jahresabschluss

Was wird als Jahresabschluss bezeichnet?

Gemäß § 242 Abs. 3 HGB bildet die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung den Jahresabschluss.

Die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft haben den Jahresabschluss um den Anhang und ggf. um einen Lagebericht zu erweitern. 

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