RTL hat die Domain DSDS-Nes.de vor Gericht beansprucht, da man dem Betreiber des Blogs bzw. Portals die kommerzielle Ausschlachtung des RTL-Programms vorgeworfen hat. Dies beansprucht RTL wohl nur für sich.
Wie BasicThinking berichtet, hat RTL auf den Anspruch der Domain-Herausgabe verzichtet. Die Anwälte von RTL haben während des in berlin stattfindenden Gerichtsverfahrens den Anspruch von RTL nicht begründet. Folglich hat das Landgericht Berlin entschieden, dass RTL der Übertragungsanspruch nicht zusteht.
Gelesen: 1697 · heute: 2 · zuletzt: 15. May 2012
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