Bei der Organgesellschaft und dem Organträger muss es sich um inländische Kapitalgesellschaften handeln.Es muss ein Ergebnisabführungvertrag über mindestens 5 Jahre abgeschlossen sein.
Der Organträger muss die Mehrheit an der Organgesellschaft besitzen. Dies muss im gesamten Wirtschaftsjahr der Fall sein.
Ausgleichszahlungen an außenstehende Gesellschafter werden mit 4/3 versteuert.
Der Vorteil der Organschaft ist auf jeden Fall, dass die Gesellschaft, an die der Gewinn abgeführt wird, 5% des Betrages gemäß § 8 b KStG nicht pauschal versteuern muss.
Ähnliche Artikel:
- Welche gewerbesteuerliche Besonderheit gibt es bei abweichendem Wirtschaftsjahr? Gemäß § 10 Absatz 2 Gewerbesteuergesetz gilt der Gewerbeertrag bei abweichendem Wirtschaftsjahr in d…
- Offenlegung – kann man die umgehen? In diesem Jahr wird es für viele Kapitalgesellschaften ernst. Sie müssen Ihre Jahresabschlüsse auf d…
- 20 Euro-Willkommens-Geschenk für Neukunden bei Quelle! Hallo, ich freue mich sehr, Ihnen eine Sonderaktion mit exklusivem Vorteil für Quelle-Neukunden vors…
- Energiegewinnung mit Solar – Das neue Großprojekt in der Schweiz In der Schweiz wurde gerade das Projekt für das größte Solarkraftwerk in St. Antönien bewilligt. De…
- Lesenswert: Insolvenz von Schlecker; Verdi fordert Einsatz des Privatvermögens Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi fordert von Firmenpatriarch Anton Schlecker den Einsatz seines…