Lesenswert: Impressumpflicht

Rechtswidriges Impressum wird vom Gericht als Bagatellverstoß gewertet

Für viele die eine Internetseite betreiben wissen, dass auf der Seite ein Impressum bereit gehalten werden muss. Nicht jeder weiss allerdings, welche Angaben im Impressum zur Verfügung gestellt werden müssen. Der verlinkte Artikel beschreibt ein von einem Gericht bezüglich einer nicht behzahlten Abmahnung aufgrund eines fehlerhaften Impressums gefälltes Urteil.  Zum Artikel hier klicken.

PS. Muss den Artikel auch genauer lesen, konnte den aufgrund der langen Ladezeit der Werbung nicht scrollen, daher der Link als Reminder.

 

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2 Kommentare zu “Lesenswert: Impressumpflicht”

  1. also so wie ich das interpretiere und vor allem mit dem abschließenden Fazit der rechtsanwältin die den artikel geschrieben hat, ist mal wieder alles total unklar und jedes gericht entscheidet anders,

  2. Nachdem ich den Artikel gelesen habe, finde ich diesen nicht mehr so spannend. Tatsächlich wird darin nichts Konkretes geschrieben. Somit ist jeder auf hoher See und vor Gericht im Ungewissen …

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