Heute morgen ruft mich ein Freund an und fragt, ob er mit der Anmeldung des Hauptwohnsitzes in Frankfurt die Abzugsfähigkeit der Ausgaben im Zusammenhang mit seiner hier gelegenen Zweitwohnung verwirkt hat.
Aus der Erinnerung meiner Lernerei zum Steuerberater-Examen habe ich zunächst geantwortet, dass der Lebensmittelpunkt steuerlich entscheidend sei. Für genauere Aussagen müsste ich in die Literatur schauen.
Tatsächlich ist die Anmeldung von Haupt- und Nebenwohnsitz für die Begründung der doppelten Haushaltsführung nicht entscheidend. Dies wurde vom BFH in 2008 entschieden.
Auch wenn ich mich hauptberuflich mit Einkommensteuerfällen nicht befasse, freut mich, dass ein bissel Wissen auch bei mir „hängen blieb“.
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