Abzinsung von Rückstellungen für Steuern?

Müssen Rückstellungen für Steuern (Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer) abgezinst werden?

Nein, weil die aus diesen Rückstellungen entstehende Verbindlichkeit verzinslich ist.

Die fälligen Steuer-Verbindlichkeiten sind zumindest nach § 233 AO bzw. den fortfolgenden Paragraphen zu verzinsen.

Hab dies in den letzten Tagen gelesen und wollte dies mir als „Gedächtnisstütze“ hier verzeichnen. Vielleicht ist es auch für andere nützlich.

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4 Kommentare zu “Abzinsung von Rückstellungen für Steuern?”

  1. Oh jemineh was für ein Thema… bist Du Steuerexperte? Erinnert mich auf jeden Fall an den Jahresabschluss, der in den nächsten Tagen bei mir ansteht.

    Was anderes… hast Du den PR Update schon bemerkt?

    Einen guten Rutsch!

  2. 1. Ich würde gern ein Steuerexperte werden. Der Weg bis dahin ist allerdings noch lang.

    2. PR Update habe ich gesehen. Jetzt hat die Seite laut Anzeige einen PR von 3. Immerhin besser als 2. Auf die Anzahl der Besucher wird sich dies nicht auswirken. Glaube ich zumindest.

  3. Im Ernst, Du würdest gerne Steuerexperte werden? Dann weiß ich ja wem ich demnächst auf die Nerven gehe, wenn ich mit meinem Buchhaltungslatein am Ende bin? Passiert aber ehrlicherweise nicht ganz so oft, die meisten Sachen gehen mir recht leicht von der Hand, obwohl es definitiv nicht zu meinen Lieblingsbeschäftigungen gehört.

    Ich glaube auch nicht, dass die PR Änderung Einfluss auf die Besucherzahlen hat. Höchstens darauf wie schnell Seiten indeziert werden.

    Wünsch Dir einen guten Rutsch!

  4. Naja, Steuerexperte ist nicht unbedingt mit einem Finanzbuchhaltungsexperten gleichzusetzen. Auch wenn man mit der Zeit an beiden Fronten seine Erfahrung sammelt. Es ist auf jedem Fall ein interessantes Arbeitsgebiet, zumindest solange die Steuer nicht auf einem Bierdeckel ausrechenbar ist, wie es ein Politiker kürzlich gefordert hat …

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