Wie können Steuern systematisch eingeteilt werden?
Zum einen können Steuern nach der Veranlagung oder Fälligkeit eingeteilt werden.
Es gibt einmalige Steuern (bspw. beim Grundstückskauf die Grunderwerbsteuer) und laufende Steuern ( Einkommensteuer als Steuer von laufenden Einkünften).
Es gibt direkte und indirekte Steuern. Eine direkte Steuer, wie die Einkommensteuer, belastet den Bürger direkt. Unter einer indirekte Steuer versteht man beispielsweise die Umsatzsteuer, die den Bürger erst beim Erwerb von Gütern belastet.
Man kann ebenfalls zwischen Verbrauchsteuern, Besitzsteuern und Verkehrsteuern unterscheiden.
Die einzelnen Steuern können ebenfalls danach unterschieden werden, wem die Steuer zusteht. Es gibt reine Bundessteuern, Landessteuern, Gemeindesteuern, Kirchensteuern sowie Gemeinschaftsteuern, die nach einem bestimmten Schlüssel auf Gemeinde, Land und den Bund aufgeteilt werden.
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