Unter Bilanzpolitik versteht man die willentliche und hinsichtlich der Unternehmensziele zweckorientierte Beeinflussung von Form und Inhalt des Jahresabschlusses sowie der Anhangs- und Lageberichterstattung unter Beachtung des geltenden Rechts.
Beispielsweise kann zur Bilanzpolitik gehören, dass man kurz vor dem Stichtag einen Teil der Bankkonten überzieht und das Guthaben auf einem Bankkonto parkt. Die so ausgewiesene Liquidität (eigentlich nur eine Bilanzverlängerung) kann die Zahlungsfähigkeit in den Augen von Arbeitnehmern und Geschäftspartnern verbessern. Informationen über die Fristigkeit der Kredite/Überziehungen werden im Anhang wiedergegeben.
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