Computerbild klärt in dem Beitrag hier auf, was alles die GEZ Schnüffler machen dürfen. Sie dürfen ein Gerät zwangsweise anmelden, wenn sie vor der Tür ein Radio hören oder über das Fenster einen Fernseher sehen. Der Fernseher braucht nicht mal angeschlossen zu sein, es genügt, wenn man den in wenigen Schritten hätte anmachen können.
Sofern man die GEZ abmelden möchte, wird von einem der Nachweis verlangt, was man mit den Empfangsgeräten gemacht hat.
Zieht man um und meldet sich in einer Stadt an, bekommt man nach ca. 2 Wochen Post von der GEZ mit der Bitte um Anmeldung der Geräte. Wenn man auf die Post mit einer Anmeldung nicht reagiert, wird einem die Aufforderung desöfteren zukommen.
Übrigens der Besitz eines Fernsehers kostt ca. 17 Euro im Monat. Also mehr als so manch ein Handyvertrag. 😉
Manchmal steht den öffentlichen Fernseh- und Rundfunkanstalten so viel Geld von der GEZ zur Verfügung, dass man mit den Millionchen nix anderes anfangen kann, als an der Börse zu zocken. Tatsächlich ist dies im letzten Jahr bei einer ostdeutschen Rundfunkanstalt passiert ….
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