Wann ist die Revision beim BFH zulässig?
Wann die Revision zulässig ist, ist im § 115 FGO geregelt. Zum einem kann das Finanzgericht mit seinemUrteil eine Revision beim BFH zulassen. Zum anderem kann sich der Beschwerte mittels Nichtzulassungsbeschwerde an das BFH selbst wenden und um Zulassung „bitten“.
Eine Revision beim BFH ist allerdings nur möglich, wenn die Entscheidung eine grundsätzliche Bedeutung hat, der Rechtsfortbildung dient, die Entscheidung der vorherigen Instanz einen Verfahrensmangel aufweist oder die Revision einer einheitliche Rechtsprechung dienen soll (wenn bspw. unterschiedliche Finanzgerichte unterschiedlich entschieden haben).
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