Sofern die Eltern ein Grundstück auf ihr Kind übertragen und das Kind anschließend das Grundstück auf seine Ehefrau überträgt, kann gemäß BFH Urteil vom 30 November 2011 nicht von einer Schenkung der Eltern an die Schwiegertochter ausgegangen werden, wenn das Kind nicht zur Weiterschenkung des Grundstücks seitens der Eltern verpflichtet worden ist und die Eltern die Weitergabe nicht veranlasst haben.
Eine seitens der Finanzverwaltung gewollte Schenkung der Eltern an die Schwiegertochter führt zur Anwendung viel geringerer Freibeträge. Folglich ergibt sich eine viel höhere Steuerbelastung.
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