Sofern die Eltern ein Grundstück auf ihr Kind übertragen und das Kind anschließend das Grundstück auf seine Ehefrau überträgt, kann gemäß BFH Urteil vom 30 November 2011 nicht von einer Schenkung der Eltern an die Schwiegertochter ausgegangen werden, wenn das Kind nicht zur Weiterschenkung des Grundstücks seitens der Eltern verpflichtet worden ist und die Eltern die Weitergabe nicht veranlasst haben.
Eine seitens der Finanzverwaltung gewollte Schenkung der Eltern an die Schwiegertochter führt zur Anwendung viel geringerer Freibeträge. Folglich ergibt sich eine viel höhere Steuerbelastung.
Ähnliche Artikel:
- Aufzeichnungspflicht Nach welcher Vorschrift ergibt sich die Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht? Nach § 238 HGB ist j…
- Einkommensteuerschulden des Erblassers Gemäß dem Urteil des FG Düsseldorf vom 2. November 2011 sind die Einkommensteuerschulden des Erblass…
- Verzicht auf das Mehrheitsstimmrecht – Schenkung? Gemäß dem Urteil des FG Baden-Würtemberg vom 25. Mai 2011 ist der Verzicht auf das mehrheitsstimmrec…
- Klagearten vor Finanzgerichten Welche Arten der Klagen können vor Finanzgerichten erhoben werden? Anfechtungsklagen, die eine Änder…
- O-Ton aus einem Steuer-UpDate-Seminar Hättest du geschwiegen, wärst du klug geblieben Ich fand es lustig. Es wurde von dem Vortragsredner…